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Überblick über wichtige Informationsquellen

12.02.2021 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium für Finanzen (BMF) haben bekannt gegeben, dass die Überbrückungshilfe III für die Monate November 2020 bis Juni 2021 ab sofort beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 31. August 2021. Nähere Information zur Überbrückungshilfe III erhalten Sie auf der Website: Überbrückungshilfe Unternehmen - Überbrückungshilfe III (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).

21.01.2021 Änderungen zu den Fördereckpunkten der Überbrückungshilfe III
Das Bundesministerium der Finanzen hat Änderungen zu den Fördereckpunkten der Überbrückungshilfe III veröffentlicht. Die Überbrückungshilfe III soll im Zuge diverser Anpassungen vereinfacht und verbessert werden. U. a. wird die Beantragung einfacher und die Förderung großzügiger sowie für mehr Unternehmen zugänglich. Weitere Informationen sind hier abrufbar.

10.12.2020 Infos zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen
Die Über­brückungs­hil­fe III wird noch­mals deut­lich aus­ge­wei­tet. Die ver­bes­ser­ten Kon­di­tio­nen un­ter­stüt­zen jetzt auch die Un­ter­neh­men, So­lo­selb­stän­di­gen und Frei­be­ruf­ler, die di­rekt und in­di­rekt von den Schlie­ßun­gen ab 16. De­zem­ber be­trof­fen sind.

Nachfolgend einige Links zu den Erklärungen von BMWi und BMF (inkl. FAQ No­vem­ber­hil­fe, De­zem­ber­hil­fe und Neu­start­hil­fe):

09.09.2020: Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung
Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden.
Wichtig: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 30. September 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen. Details und die Änderungen im Einzelnen sind in einem Eckdatenpapier aufgelistet.

Weitere Informationen finden sich unter dem Link "Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Überbrückungshilfe für Unternehmen".

08.07.2020: Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
Alle Informationen zum Programm, eine Checkliste zur Antragsberechtigung sowie die Registrierung für die Steuerberater zur Einreichung der Anträge finden Sie auf der eigens für das Programm eingerichteten Informationswebsite des BMWi: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen, bei denen der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammen um mindestens 60 % gegenüber den gleichen Vorjahresmonaten eingebrochen ist. Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro pro Monat. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat. Die maximalen Erstattungsbeträge für kleine Unternehmen können in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden. In der Übersicht zur neuen Überbrückungshilfe wird deutlich, dass die NBank zwar weiter die Bewilligungen aussprechen wird, Anträge und Unterlagen jedoch über Steuerberater/innen, Wirtschaftsprüfer/innen oder vereidigte Buchprüfer/innen einzureichen sind. Bitte sprechen Sie daher mit Ihren Steuerberater / Buchhalter das weitere Vorgehen ab oder wenden sich bei konkreten Fragen an die NBank https://www.nbank.de/Blickpunkt/Uebersicht-der-Hilfsprogramme/Corona-Ueberbrueckungshilfe.jsp).

24.06.2020: Die Niedersächsische Landesregierung den 2. Nachtragshaushalt auf den Weg gebracht. Für den Bereich Tourismus und Gastronomie ist ein Sonderprogramm in Höhe von 120 Millionen Euro enthalten. Umfangreiche Infos zum Konjunktur- und Krisenpaket des Landes Niedersachsen finden Sie in der offiziellen Pressemeldung.

16.06.2020: Eckpunkte Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
Die Eckpunkte des Bundeswirtschaftsministeriums: „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ sind veröffentlicht worden: Eckpunkte Überbrückungshilfe
Ziel der Überbrückungshilfe ist es, kleinen und mittelständischen Unternehmen aus Branchen, die unmittelbar oder mittelbar durch Corona-bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen sind, für die Monate Juni bis August 2020 eine weitergehende Liquiditätshilfe zu gewähren und dadurch zu ihrer Existenzsicherung beizutragen. Bitte beachten Sie, dass bezüglich der genauen Umsetzung (wann und wo Anträge gestellt werden können etc.) derzeit noch keine Informationen vorliegen, dies befindet sich gerade in der Abstimmung zwischen Bund und Ländern.

Für einen guten und umfassenden Überblick möchten wir Ihnen die Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr empfehlen. Hier finden Sie hilfreiche Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ). Unter anderem wird dort auch das Thema Reisen und Tourismus aufgegriffen. Diese Seiten werden laufend aktualisiert.

Die aktuelle Verordnung mit Gültigkeit des Landes Niedersachsen finden sie hier.

FAQs mit häufig gestellten Rechtsfragen vom Deutschen Tourismusverband (DTV)
Der DTV beantwortet in seinen FAQs einige häufig gestellte Fragen rund um das Thema Beherbergung von Gästen in Zusammenhang mit Corona.

Orientierungshilfe Schutz- und Hygienekonzepte
Gemeinsam mit den Fachverbänden/-organisationen und Unternehmen im Deutschlandtourismus bündelt der Deutsche Tourismusverband das Know-how entlang der touristischen Reisekette und stellt auf seinen Webseiten Schutz- und Hygienekonzepte für verschiedene Unterkunftsarten (z .B. Ferienwohnungen, Hotels, Campingplätze) zur Verfügung, die als Hilfestellung und Empfehlung gelten.
Zudem hat der DEHOGA Niedersachsen speziell für die Hotellerie und Gastronomie Handlungsempfehlungen für den Wiedereintritt unter den Bedingungen der Corona-Krise formuliert.

Datenschutzhinweise für Kunden- und Gästelisten
Im Rahmen der Lockerungsmaßnahmen werden die Betriebe verpflichtet die Kunden und Gäste zu registrieren, um im Fall einer Infektion die Infektionsketten ausfindig zu machen. Zu der Registrierungspflicht gesellen sich leider auch datenschutzrechtliche Informationspflichten, deren Missachtung einen Datenschutzverstoß darstellt. Um den Dienstleistungsbetrieben zu helfen, stellt RA Dr. Thomas Schwenke daher kostenlos einen Generator für "Datenschutzhinweise zur Führung von Kunden- und Gästelisten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie" in Deutsch und Englisch zur Verfügung. Zusätzlich wird in der Anleitung zum Generator erläutert, welche Vorgaben bei der Führung der Kundenlisten zu beachten sind.

Weitere Informationen zu wirtschaftlichen Hilfen
-
Bundeswirtschaftsministerium - Überblick über Hilfe und Hotlines
- KfW-Schnellkredit mit 100-Prozent-Staatsgarantie: Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können mittelständische Unternehmen (mit mehr als 10 Beschäftigten) den neuen KfW-Schnellkredit beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Der Antrag auf den Schnellkredit ist ab dem 15.04.2020 möglich. Betriebe wenden sich dazu an einen Finanzierungspartner, zum Beispiel an die Bank oder Sparkasse. Kredite können nicht direkt bei der KfW beantragt werden. Wichtig ist, dass sich die Unternehmen zum Stichtag 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben dürfen.
- Beratungskosten ohne Eigenanteil für KMU und Freiberufler: Das Bundeswirtschaftsministerium fördert  Beratungen für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Die verbesserten Förderkonditionen für die Inanspruchnahme professioneller Beratungsleistungen gelten befristet bis Ende 2020.
- Hilfe für Startups: maßgeschneiderte Unterstützung von Start-ups in der Coronakrise

Kurzarbeit
- Die Bundesregierung hat ein Eilgesetz zum Kurzarbeitergeld beschlossen. Die Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen - hat eine Information für Unternehmen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft veröffentlicht.

Kurzarbeit für Auszubildende
Im Rahmen eines Berufsausbildungsverhältnisses ist Kurzarbeit für Auszubildende grundsätzlich nicht vorgesehen. Der Ausbildungsbetrieb ist dazu verpflichtet, alle Mittel auszuschöpfen, um die Ausbildung weiter zu gewährleisten. Eine Möglichkeit, die vor der Kurzarbeit geprüft werden sollte, ist die Teilzeitausbildung nach §7a des Berufsbildungsgesetzes. Danach kann die Ausbildungszeit um max. 50 Prozent gekürzt werden, die Ausbildungsvergütung reduziert sich entsprechend. Allerdings verlängert sich die Ausbildung ebenfalls entsprechend.
Als letzte Option kann Kurzarbeit in Frage kommen, die ist allerdings restriktiv zu handhaben. Sollte Auszubildenden gegenüber Kurzarbeit angeordnet werden, haben diese Anspruch auf Zahlung der vollen Ausbildungsvergütung für mindestens sechs Wochen (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG).

Arbeitslosenversicherung: Regeln für freiwillig Versicherte Selbstständige
Für Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichert sind, hat die Bundesagentur für Arbeit nun die Regeln zum Arbeitslosengeldbezug und zu Beitragszahlungen gelockert, wenn sie durch die Corona-Krise unverschuldet arbeitslos geworden sind. Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen hat eine Information für diese Zielgruppe verfasst.

Steuern
Auch Herabsetzungen der Vorauszahlungen, Stundung von Steuerforderungen, Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen sind möglich. Zuständiger Ansprechpartner ist grundsätzlich das örtliche Finanzamt. 

Branchenspezifische Informationen
- Corona-Navigator des Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes
- DEHOGA-Bundesverband - Infos für gastgewerbliche Betriebe zu Kurzarbeit, Arbeitsrecht und Betriebsschließungen
- Buchungen/Stornierungen: Der Deutsche Tourismusverband e. V. hat einige FAQs zum Thema Stornierungen und Buchungen veröffentlicht. Bitte beachten Sie dabei, dass diese Informationen nur allgemein und unter Vorbehalt zu betrachten sind.

Land Niedersachsen
Zu Fragen rund um die Corona-Epidemie und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft hat das Niedersächsiche Wirtschaftsministerium eine Hotline eingerichtet. Diese ist erreichbar unter Telefon: 0511 120 5757 (Mo - Fr 8 - 20 Uhr)
- Informationsseite der Niedersächsischen Staatskanzlei
- FAQs des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (z. B. mit Antworten in Zusammenhang mit Berufstätigkeit, Kurzarbeit und wirtschaftlicher Unterstützung von Betrieben, steuerlichen Aspekten oder auch Reisen und Tourismus)
- Erlasse und Allgemeinverfügung vom Land Niedersachsen

Google Maps mit neuem Lieferservice-Feature
Auch Google reagiert in der Corona-Krise: Um Nutzern die Suche nach Restaurants mit Lieferservice zu erleichtern, hat das Unternehmen eine neue Funktion in Google Maps eingebaut: Lieferdienste und Abholoptionen in Restaurants werden nun an prominenter Stelle angezeigt. Damit die Lieferdienst- und Mitnahme-Suche für ein Restaurant in Google Maps funktioniert, rät der DeHoGa Betreibern ihren kostenlosen Brancheneintrag auf Google My Business jetzt zu aktualisieren und anzupassen. Wie ein solcher Eintrag erstellt werden kann, finden Sie hier. Übrigens: Auf unserer Webseite "Ostfriesland liefert" haben wir eine Übersicht über Lieferdienstangebote in unseren Ferienorten zusammengestellt.

GEMA-Gebühren
Die GEMA hat angekündigt, dass alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge für Lizenznehmer, die ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung des Coronavirus schließen müssen bzw. mussten, rückwirkend zum 16. März 2020 ruhen. Die GEMA-Vergütungen entfallen somit bis auf weiteres. Weitere Infos gibt es hier.

GEZ-Gebühren
Die GEZ mitgeteilt, dass sich betroffene Unternehmen schon jetzt über das Kontakt-Formular an die GEZ wenden und die befristete Aussetzung der Gebührenpflicht beantragen können. Aktuell beraten die Landesregierungen über eine befristete Aussetzung der Gebührenpflicht während der Coronakrise. Noch gibt es allerdings keine Entscheidung dazu: GEZ Kontaktlink

Arbeitsschutz
Am 16. April 2020 haben das Bundesarbeitsministerium (BMAS) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) den neuen einheitlichen Arbeitsschutzstandard Covid 19 vorgestellt. Der neue Arbeitsschutzstandard gilt nicht nur für Betriebe, die jetzt geöffnet sind, sondern wird auch in der zukünftigen Lockerungsphase für die Branche Geltung entfalten. Es ist daher auf jeden Fall anzuraten, sich jetzt schon darauf einzustellen, wie dieser Standard zukünftig erfüllt werden kann. Die Berufsgenossenschaften sind damit beauftragt, branchenorientierte Ausfertigungen für Gefährdungsbeurteilung und Pandemieplanung zu erarbeiten, für das Hotel- und Gaststättengewerbe ist der DeHoGa hier mit eingebunden. Hier geht’s zum Dokument.

Für Campingplätze
Camping in Zeiten des Coronavirus vom Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e. V. (BVCD)

Kostenlose Tools und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Um Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen, Gastronomen und Gastgeber in der Corona-Krise zu unterstützen, haben die eLearning-Spezialisten von teejit ein frei zugängliches Lernangebot bereitgestellt:
  www.teejit.de/2020/03/17/alles-wird-gut
- Weitere Hilfestellungen, Handreichungen und aktuelle Zahlen und Daten zum Umgang mit Covid-19 sind abrufbar unter: www.bitkom.org/corona

Tipps für die Außenkommunikation
- Content Marketing im Tourismus in Zeiten von Corona: www.intensivesenses.com/content-marketing-tourismus-corona

Allgemeine Informationen
- Robert-Koch-Institut - Alle Infos zum Virus, zur Krankheit und zu den Risikogebieten
- Bundesgesundheitsministerium - Tagesaktueller Stand der Corona-Krise in Deutschland
- Tagesaktuelle Fallzahlen zum Coronavirus in Deutschland

Informationen der Landkreise/kreisfreien Städte auf der Ostfriesischen Halbinsel
- Landkreis Ammerland
- Landkreis Aurich
- Stadt Emden
- Landkreis Friesland
- Landkreis Leer
- Stadt Wilhelmshaven
- Landkreis Wittmund