Dorfgemeinschaftshaus Cäciliengroden
Sande Cäciliengroden
Das Dorfgemeinschafthaus dient der Förderung des Gemeinschaftsleben gemäß Satzung.
Die Gemeinde Sande ist Eigentümerin der Dorfgemeinschaftsanlage Cäciliengroden und
des Gemeindehauses Neustadtgödens.
Diese Häuser werden insbesondere zur Verfügung gestellt
- für die Erhaltung, Pflege und Förderung des Gemeinschaftslebens von Vereinen und
Verbänden aus der Gemeinde,
- für die Durchführung kultureller Veranstaltungen, Tagungen, Ausstellungen u.ä.,
- für sonstige gemeinnützige, jugendfördernde, politische Zwecke,
- für die Abhaltung von Privatveranstaltungen (z. B. Familienfeiern) und von gewerblichen
Nutzungen
Anfahrtsbeschreibung
Bei der Anreise über die Deichstraße ist das Dorfgeeminschaftshaus ausgeschildert.
Kontakt
Dorfgemeinschaftshaus Cäciliengroden
Karl-Legien-Str. 66
26452 Sande Cäciliengroden
Deutschland
Tel.: 0 44 22 / 95 88 10
E-Mail schreiben
Webseite besuchen
Öffnungszeiten
Das Gebäude kann flexibel gemietet werden.
Preisinformation
Entgeltordnung für die Dorfgemeinschaftsanlagen Cäciliengroden
Für jede private bzw. gewerbliche Veranstaltung bzw. Nutzung und für Vereinsfeste
(insbesondere Stiftungsfest bzw. Tanzveranstaltungen) in den Dorfgemeinschaftsanlagen
Cäciliengroden und Neustadtgödens wird ein Nutzungsentgelt, das die Nebenkosten
einschließt, pro Veranstaltungstag wie folgt erhoben:
1. Saal 160,00 €
2. halber Saal 95,00 €
3. Gruppenraum Neustadtgödens 40,00 €
4. je Gruppenraum Cäciliengroden 20,00 €
5. Küche 12,50 €
Für Nutzer, die nicht aus dem Gemeindegebiet kommen, wird zu den vorstehend genannten Beträgen ein Zuschlag von 50 v. H. erhoben.
Bei der Benutzung mehrerer Räume sind die Benutzungsentgelte zu addieren.
Das sich jeweils ergebende Benutzungsentgelt ist spätestens eine Woche vor der genehmigten Nutzung an die Gemeindekasse Sande zu zahlen.
Für die Durchführung der Arbeit der Vereine und Organisationen aus dem Gemeindegebiet und den damit zusammenhängenden Sitzungen und Zusammenkünften ist für die Benutzung der Gemeinschaftsanlagen
eine Nutzungspauschale zu zahlen, sofern bei diesen Veranstaltungen Einnahmen egal welcher Art erzielt werden.
Diese beziffert sich einschl. Nebenkosten wie folgt:
1. Saal der Gemeinschaftsanlagen
a) für Sitzungen, Zusammenkünfte etc,. 20,00 €
b) für regelmäßigen Übungsbetrieb 5,00 €
2. Gruppenräume der Gemeinschaftsanlagen 10,00 €
Für eine entsprechende Nutzung durch auswärtige Vereine und Organisationen sind die o.a. Nutzungspauschalen in jedem Fall auch bei einer Nutzung ohne Einnahmeerzielung zu zahlen, unter Berücksichtigung eines Zuschlages von 50 v.H. zu den vorstehend genannten Beträgen.
Das sich jeweils ergebende Benutzungsentgelt ist nach entsprechender schriftlicher Aufforderung durch die Gemeinde zu zahlen.
Bei Stornierungen privater oder gewerblicher Veranstaltungen werden bis zum 21.Tag vor der vorgesehenen Nutzung 25 %, bis zum 7. Tag vor der vorgesehenen Nutzung 50 %, bei weniger als 7 Tagen 60 % des Nutzungsentgeltes berechnet.
Bei Stornierung einer Nutzung durch Vereine mindestens 3 Tage vor der Nutzung wird kein Entgelt berechnet.
Die Gemeinde Sande erhebt für eventuell zu erwartende Schäden eine Kaution, die mit dem Genehmigungsbescheid festgesetzt wird. Die Erstattung der nach Absetzung von Schadenersatzzahlungen verbleibenden Kaution erfolgt unverzüglich nach Übergabe der Räumlichkeiten an eine/n Gemeindebedienstete/n.
Allgemeine Informationen
- Schlechtwetterangebot
- für jedes Wetter
- für Gruppen
- für Schulklassen
- Kinderwagentauglich
- für Kinder (jedes Alter)
- Senioren geeignet
- WC-Anlage
- Deutsch
- Barzahlung
- EC-Karte
- Überweisung
Und wo in Sande Cäciliengroden genau?
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