Dorfgemeinschaftshaus Cäciliengroden

Das Dorfgemeinschafthaus dient der Förderung des Gemeinschaftsleben gemäß Satzung.

Dorfgemeinschaftshaus Cäciliengroden

Die Gemeinde Sande ist Eigentümerin der Dorfgemeinschaftsanlage Cäciliengroden und
des Gemeindehauses Neustadtgödens.
Diese Häuser werden insbesondere zur Verfügung gestellt
- für die Erhaltung, Pflege und Förderung des Gemeinschaftslebens von Vereinen und
Verbänden aus der Gemeinde,
- für die Durchführung kultureller Veranstaltungen, Tagungen, Ausstellungen u.ä.,
- für sonstige gemeinnützige, jugendfördernde, politische Zwecke,
- für die Abhaltung von Privatveranstaltungen (z. B. Familienfeiern) und von gewerblichen
Nutzungen

Kontakt

Dorfgemeinschaftshaus Cäciliengroden
Karl-Legien-Str. 66
26452 Sande Cäciliengroden

Tel: 0 44 22 / 95 88 10
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Webseite besuchen

Preise

Entgeltordnung für die Dorfgemeinschaftsanlagen Cäciliengroden

Für jede private bzw. gewerbliche Veranstaltung bzw. Nutzung und für Vereinsfeste
(insbesondere Stiftungsfest bzw. Tanzveranstaltungen) in den Dorfgemeinschaftsanlagen
Cäciliengroden und Neustadtgödens wird ein Nutzungsentgelt, das die Nebenkosten
einschließt, pro Veranstaltungstag wie folgt erhoben:
1. Saal 250,00 €
2. halber Saal 125,00 €
3. je Gruppenraum Cäciliengroden 50,00 €
4. Küche 12,50 €
Für Nutzer, die nicht aus dem Gemeindegebiet kommen, wird zu den vorstehend genannten Beträgen ein Zuschlag von 100 v. H. erhoben.
Bei der Benutzung mehrerer Räume sind die Benutzungsentgelte zu addieren.
Das sich jeweils ergebende Benutzungsentgelt ist spätestens eine Woche vor der genehmigten Nutzung an die Gemeindekasse Sande zu zahlen.

Für die Durchführung der Arbeit der Vereine und Organisationen aus dem Gemeindegebiet und den damit zusammenhängenden Sitzungen und Zusammenkünften ist für die Benutzung der Gemeinschaftsanlagen
und der Räumlichkeiten des Rathauses eine Nutzungspauschale zu zahlen, sofern es sich nicht im eine Vorstands- oder Mitgliederversammlung handelt.
Diese beziffert sich einschl. Nebenkosten wie folgt:

1. Saal der Gemeinschaftsanlagen
a) für Sitzungen, Zusammenkünfte etc,. 100,00 €
b) für regelmäßigen Übungsbetrieb 10,00 €
2. Gruppenräume der Gemeinschaftsanlagen 25,00 €
3. Sozialtrakt und Sitzungszimmer Rathaus 25,00 €

Für eine entsprechende Nutzung durch auswärtige Vereine und Organisationen sind die Nutzungspauschalen für private Veranstaltungen in jedem Fall auch bei einer Nutzung ohne Einnahmenerzielung zu zahlen.

Das sich das jeweils ergebende Benutzungsentgelt ist nach enstpechender schriftlicher Aufforderung durch die Gemeinde zu zahlen.

Bei Stornierungen privater oder gewerblicher Veranstaltungen werden bis zum 21.Tag vor der vorgesehenen Nutzung 25 %, bis zum 7. Tag vor der vorgesehenen Nutzung 50 %, bei weniger als 7 Tagen 100 % des Nutzungsentgeltes berechnet.
Bei Stornierung einer Nutzung durch Vereine mindestens 3 Tage vor der Nutzung wird kein Entgelt berechnet.

Die Gemeinde Sande erhebt für eventuell zu erwartende Schäden eine Kaution, die mit dem Genehmigungsbescheid festgesetzt wird. Die Erstattung der nach Absetzung von Schadenersatzzahlungen verbleibenden Kaution erfolgt unverzüglich nach Übergabe der Räumlichkeiten an eine/n Gemeindebedienstete/n.

Öffnungszeiten

Das Gebäude kann flexibel gemietet werden.

Eignung

  • Schlechtwetterangebot
  • für jedes Wetter
  • für Gruppen
  • für Schulklassen
  • Senioren geeignet
  • für Kinder (jedes Alter)
  • Kinderwagentauglich

Fremdsprachen

  • Deutsch

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • EC-Karte
  • Überweisung

Sonstige Ausstattung/Einrichtung

  • WC-Anlage

Lage

Bei der Anreise über die Deichstraße ist das Dorfgeeminschaftshaus ausgeschildert.

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